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Das unverzichtbare Arbeitsmittel für professionelle Journalist:innen

Der bundeseinheitliche Presseausweis

Der Presseausweis erleichtert dir die Arbeit

Für Journalist:innen, die im öffentlichen Interesse recherchieren und berichten wollen, hat der bundeseinheitliche Presseausweis viele Vorteile. Er erleichtert den Zugang zu Informationen und Ereignissen, die der Öffentlichkeit nicht oder nur eingeschränkt zugänglich sind.

Der Presseausweis vom DJV ermöglicht dir als Journalist:in, deine hauptberufliche journalistische Tätigkeit gegenüber Behörden, Veranstaltern, Unternehmen oder Organisationen sehr einfach nachzuweisen.

Wie beantrage ich den Presseausweis?

Sowohl Mitglieder, als auch Nichtmitglieder können einen Presseausweis beim DJV beantragen, sofern sie hauptberuflich im Journalismus tätig sind.

Dazu füllen sie den jeweiligen Antrag aus und senden diesen im Anschluss an unsere Geschäftsstelle.

Der Deutsche Journalisten-Verband hat vor der wachsenden Anzahl so genannter Presseausweise gewarnt, die von dubiosen Anbietern im Internet beworben werden.

  • Ausführliche Infos zum Presseausweis finden Sie hier!

Der Presseausweis gilt für ein Jahr und muss deshalb jährlich neu beantragt werden. Bei Erstanträgen muss ein aktuelles Farbpassbild mit eingereicht werden. Auch eine digitale Übermittlung ist möglich. Bitte senden Sie das Bild im jpg-Format mit einer Druckqualität von 300 dpi und einer Größe von 300 mal 400 Pixel als Mail-Anhang.

Für Mitglieder des DJV Thüringen: Presseausweis 2024 beantragen
  • Der Presseausweis ist für DJV-Mitglieder kostenlos. In der Regel ist die hauptberufliche Tätigkeit für die Mitglieder des DJV bereits nachgewiesen. Für Mitglieder reicht bei Verlust des Presseausweises eine formlose, schriftliche Mitteilung an den Landesverband. Der Presseausweis wird in diesem Fall neu ausgestellt. Ein neues Passbild ist in der Regel nicht erforderlich.
  • Antragsformular für 2024
  • Datenschutzinformation
  • Für die erstmalige Beantragung eines Presseausweises speichern Sie bitte das Antragsformulare auf Ihrem Rechner, füllen es aus und schicken es an die Geschäftsstelle. Für die Folgejahre genügt eine Mitteilung an den Landesverband, in der zudem vermerkt werden sollte, wenn sich an den persönlichen Daten etwas geändert haben sollte.
  • Mitglieder senden den Antrag bitte an die Geschäftsstelle.

 

Für andere hauptberufliche Journalisten: Presseausweis 2024 beantragen

Als Nichtmitglied müssen sie zusammen mit dem Antrag nachweisen, dass Sie hauptberuflich als Journalist/in arbeiten.

Als hauptberuflicher Journalist gilt, wer seinen Lebensunterhalt deutlich überwiegend aus dem Ertrag journalistischer Arbeit bestreitet. Wer nur nebenberuflich journalistisch arbeitet (zum Beispiel Studierende, Rentner, Wissenschaftler und Angehörige anderer Berufe, die für Fach- oder Verbandszeitschriften tätig sind), hat keinen Anspruch auf einen Presseausweis.

  • Fest angestellte Journalisten müssen den Anstellungsvertrag incl. Tätigkeitsbeschreibung und eine aktuelle Gehaltsabrechnung oder eine Arbeitgeberbescheinigung einreichen, aus der die bestehende Festanstellung hervorgeht.
  • Freie Journalisten belegen ihre Hauptberuflichkeit durch Honorarnachweise, mindestens aus den vergangenen sechs Monaten. Dazu den aktuellen Bescheid der Künstlersozialkasse oder die Umsatzsteuervoranmeldung der letzten zwei Quartale oder die Kopie des Einkommensteuerbescheids oder eine Bescheinigung des Steuerberaters über die Höhe und die journalistische Herkunft der Einkünfte.
  • Volontäre erbringen den Nachweis durch Vorlage des Ausbildungsvertrags und einer aktuellen Gehaltsabrechnung oder durch eine Bescheinigung ihres Arbeitgebers über Beginn und Ende des Volontariats.


Für Nichtmitglieder kostet der Presseausweis 85,00 € (inkl. MwSt). Bei Verlust des Presseausweises sind 25,00 € zu zahlen. 

 

Die Vorteile für Journalistinnen und Journalisten

Bitte beachten Sie: Die in der Folge genannten Vorteile sind im Zusammenhang mit Ihrer journalistischen Tätigkeit zu sehen. Der Presseausweis dient nicht privaten Zwecken.

Sie benötigen Informationen von Behörden?
Mit dem Presseausweis können Sie gegenüber Behörden nachweisen, dass Sie hauptberuflich als Journalist tätig sind. Unter anderem können Sie sich mit Ihrem Presseausweis für den Bundestag oder die Landtage akkreditieren. Behörden sind zudem durch die Landespressegesetze verpflichtet, Journalisten kostenlos Auskünfte zu erteilen und Fragen zu beantworten.

Sie wollen in gesperrten Bereichen recherchieren?
Auch wenn Sie über politische und sportliche Großveranstaltungen oder im Zusammenhang mit einem Unglücksfall berichten wollen, ist es hilfreich, den Presseausweis zur Hand zu haben. Denn der Ausweis erleichtert Ihnen die Akkreditierung oder den Zutritt zu Bereichen, die für Publikum gesperrt sind. Gerade wenn Sie bei unvorhersehbaren Ereignissen kurzfristig auf ein Gelände gelangen müssen, erleichtert der Presseausweis den Polizisten vor Ort die Entscheidung darüber, wen sie zulassen und wen nicht.

Sie wollen von einer Messe und über die dort vorgestellten Neuheiten in der Branche berichten?
Um als Journalist für Messen akkreditiert zu werden, setzen viele Messegesellschaften die Legitimation per Presseausweis voraus. Denn auch hier gilt wieder: Der Presseausweis garantiert, dass die Veranstalter es mit professionellen Journalisten zu tun haben. Eine Akkreditierung erleichtert Ihnen auch auf Messen die Recherchen: Sie können die Messe kostenlos besuchen und meist stehen eigene Ansprechpartner für die akkreditierten Journalisten bereit.

Sie brauchen Informationen aus Unternehmen und möchten über deren Produkte oder Veranstaltungen berichten?
Auch Unternehmen sind daran interessiert, dass Journalisten, die zu Produktpräsentationen, Aktionärsversammlungen, Kongressen oder Pressekonferenzen eingeladen werden, tatsächlich professionell tätig sind. Insofern verlangen sie häufig die Vorlage des Presseausweises für Akkreditierungen. Auch die Aufnahme in die Presseverteiler oder der Zugang zu Pressebereichen auf den Internetseiten der Unternehmen wird Ihnen durch den Besitz des Presseausweises erleichtert.

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