Studie der Hochschule Macromedia
Nationalität ausländischer Tatverdächtiger wird überproportional thematisiert
Der Campus Hamburg der Hochschule Macromedia (Quelle: Hochschule Macromedia, University of Applied Sciences)
Nach einer Untersuchung des Journalismus-Forschers Prof. Dr. Thomas Hestermann (Hochschule Macromedia, Campus Hamburg) wird die Herkunft von mutmaßlichen Gewalttätern in deutschen Medien meist nur dann hervorgehoben, wenn sie Ausländer sind.
So waren laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2018 rund 69 Prozent der Tat-verdächtigen bei Gewaltdelikten Deutsche und etwa 31 Prozent Nichtdeutsche. Bei einer Untersuchung von Fernsehberichten im Folgejahr stellte sich allerdings heraus, dass lediglich 3 Prozent aller Tatverdächtigen als Deutsche erkennbar sind, hingegen 28 Prozent als Nichtdeutsche.
In der Zeitungsberichterstattung ist das Missverhältnis noch deutlicher: nur 2,9 Prozent der Tatverdächtigen waren als Deutsche erkennbar, dagegen über 41 Prozent als Nichtdeutsche. Damit würden ausländische Tatverdächtige 32 Mal so häufig erwähnt, wie es ihrem statistischen Anteil entspricht, heißt es in der Untersuchung.
Sebastian Scholz, Geschäftsführer des DJV Thüringen, erinnert deshalb an die Verantwortung von JournalistInnen: „In der Richtlinie 12.1 des Pressekodex ist eindeutig festgehalten, dass Zugehörigkeiten zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nur erwähnt werden, wenn ein begründetes öffentliches Interesse besteht.“
Reine Neugier, so heißt es in den Erläuterungen weiter, sei kein geeigneter Maßstab für presseethisch verantwortliche Abwägungen. Und auch die Nennung der Zugehörigkeiten durch Behörden oder die Polizei entbinde nicht von der redaktionellen Verantwortung.
„Die Untersuchung beweist, dass der von Rechtspopulisten bis auf den heutigen Tag erhobene Vorwurf, die Medien würden die Nationalität von Straftätern systematisch verschweigen, völlig haltlos ist“, so Sebastian Scholz weiter.
„Und die Studie zeigt noch eines: Egal, wie sehr man meint, den Forderungen von Populisten entgegenkommen zu müssen – letztendlich werden diese dennoch nicht von ihren ungerechtfertigten Vorwürfen abrücken.“