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DJV Thüringen fordert

Erhalt der bisherigen Regelung zum Datenschutz in den Mediengesetzen

14.02.2018

Der DJV Thüringen fordert den Thüringer Gesetzgeber auf, das sogenannte Medienprivileg zum Datenschutz im Thüringer Pressegesetz und Landesmediengesetz zu erhalten. „Thüringen darf die Europäische Datenschutzgrundverordnung nicht so wie geplant umsetzen“, so DJV-Landesvorsitzende Heidje Beutel, „denn das würde dazu führen, dass Redaktionen Auskunft geben müssten, woher sie ihre Informationen haben. Das wird bisher durch das Medienprivileg verhindert.“ Das derzeit im Freistaat geltende Pressegesetz und das Landesmediengesetz sichern die Pressefreiheit im Verhältnis zum Datenschutz, indem auf die redaktionelle Datenverarbeitung nur die Vorschriften über Datensicherheit und Datengeheimnis anwendbar sind. Dazu gehört auch die Freiheit der Redaktionen von der Kontrolle durch Datenschutzaufsichtsbehörden als ganz wesentlicher Teil der Pressefreiheit. Die Anwendung des Datenschutzrechts auf die redaktionelle Arbeit würde dazu führen, dass jeder „Betroffene“ an die internen Informationen der Redaktionen gelangen könnte: ein Bürgermeister würde erfahren, wer aus seiner Verwaltung mit Journalisten geplaudert hat; ein Unternehmer würde herausbekommen, wer die Bilder über die Missstände in seinem Betrieb in Umlauf gebracht hat. Damit wäre die für jede freiheitliche Demokratie konstituierende Presse- und Meinungsfreiheit im Prinzip und im Detail beseitigt. An die Stelle der redaktionellen Freiheit zur Berichterstattung über Personen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft, die erst im Einzelfall an den Schranken der allgemeinen Gesetze endet, träte das grundsätzliche Verbot aller Berichte, soweit nicht jede einzelne personenbezogene Aussage mit einer spezifischen datenschutzrechtlichen Ermächtigung oder durch eine konkrete Einwilligung gerechtfertigt werden könnte. Im Mai 2018 tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Damit wird der Datenschutz in der EU vereinheitlicht. Die Regelungen haben Auswirkungen auf Mediengesetze auf Bundes- und Landesebene. Der Thüringer Gesetzgeber will mit den Änderungen im Presse- und Landesmediengesetz die behördliche Aufsicht von Redaktionen einführen. Der DJV Thüringen fordert deshalb, die redaktionelle Pressefreiheit voll umfänglich zu erhalten und sie vor einer Beschädigung durch das Datenschutzrecht zu bewahren.

Pressemitteilung Pressemiteilungen