Der DJV Thüringen fordert Kolleg*innen auf
Einschränkung der Pressefreiheit durch AfD-Politiker nicht akzeptieren!
Nein! hieß es für Kamerateams der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, als sie am 6. Juli 2019 über das Kyffhäusertreffen der AfD berichten wollten. Der Zutritt und das Filmen wurden den Journalist*innen verwehrt, eine objektive Berichterstattung verhindert. Dass eine demokratisch gewählte Partei die Instrumente der Demokratie, in dem Fall die Pressefreiheit, aktiv einschränkt, ist an sich schon kritikwürdig. Sorgen bereitet dem DJV Thüringen darüber hinaus aber, wie Redaktionen im Nachgang mit dem Filmverbot umgegangen sind. Statt das Verhalten der AfD-Politiker transparent zu machen und mit den Werkzeugen der Medien zu kritisieren, verwendeten viele TV-Sendungen in Ermangelung eigener Materialien von der AfD gestreamte Bilder, um über die interne Kritik an Björn Höcke zu berichten. Diese wurden jedoch nicht deutlich als "Material der AfD" sondern teilweise recht unauffällig mit "Quelle: Der Flügel" gekennzeichnet. Das entspricht keiner transparenten Kommunikation gegenüber den Zuschauer*innen. "Wir kritisieren die unkritische Nutzung von Material, das von politischen Parteien zur Verfügung gestellt wird", betont die Thüringer DJV-Vorsitzende Heidje Beutel. "Damit laufen Medien Gefahr, sich als Sprachrohr von Parteien instrumentalisieren zu lassen. Die Bilder hätten viel deutlicher als Material der AfD gekennzeichnet werden müssen. Noch besser wäre es allerdings, ganz auf diese Propagandabilder zu verzichten und auf die Durchsetzung der Pressefreiheit zu drängen." Der DJV Thüringen fordert Redaktionen und Rundfunkanstalten auf, die Einschränkung der Pressefreiheit durch Parteien wie die AfD nicht noch zu unterstützen, indem sie deren gestreamtes Material unkritisch und intransparent verwenden. Reporter*innen und Kamerateams müssen im Rahmen der Pressefreiheit die Möglichkeit erhalten, Ereignisse wie das Kyffhäusertreffen selbst beobachten und der Öffentlichkeit anschließend berichten zu können. Der freie Zutritt zu politischen Veranstaltungen ist ein wesentlicher Bestandteil der Pressefreiheit und damit unseres Grundgesetzes.