Mitglied werden

Umsetzung DSGVO

DJV Thüringen fordert eindeutige und verständliche Regelungen zum Datenschutz in den Mediengesetzen

18.05.2018

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), Landesverband Thüringen fordert den Thüringer Gesetzgeber auf, eindeutige und verständliche Regelungen zum sogenannten Medienprivileg im Thüringer Pressegesetz und Landesmediengesetz zu beschließen. Der vorliegende Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen genügt diesem Anspruch nicht. Er steht auf der Tagesordnung der nächsten Landtagssitzung in der kommenden Woche. Aufgabe des Gesetzgebers ist, die Vorschriften über die freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union enthalten sind, mit dem Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Einklang zu bringen. Die Journalistengewerkschaft Thüringens kritisiert vor allem die bisherige Ignoranz des Gesetzgebers gegenüber sachdienlichen Vorschlägen von Medienverbänden. Auch mit dem Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis90/Die Grünen ist es nicht gelungen, den Erhalt des Medienprivilegs – die Freiheit der Redaktionen von behördlicher Aufsicht – eindeutig zu regeln und so die anderenfalls bestehenden erheblichen Risiken einer gegenteiligen, das Medienprivileg beseitigenden Interpretation auszuschließen. „Gesetze dürfen keine missverständlichen Regelungen enthalten“, so DJV-Landesvorsitzende Heidje Beutel. „Deshalb müssen die handwerklichen Fehler im Änderungsantrag beseitigt werden.“ So können beispielsweise Veranstalter von landesweitem, regionalem und lokalem Rundfunk der Selbstregulierung durch den Pressekodex und der Beschwerdeordnung des Deutschen Presserats nicht unterliegen. Widersprüchlich ist die vorgesehene Regelung im Pressegesetz. In ihr wird einerseits die Erforderlichkeit einer Aufsichtsbehörde ausgeschlossen, an anderer Stelle jedoch das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde statuiert. Das derzeit im Freistaat geltende Pressegesetz und das Landesmediengesetz sichern die Pressefreiheit im Verhältnis zum Datenschutz, indem auf die redaktionelle Datenverarbeitung nur die Vorschriften über Datensicherheit und Datengeheimnis anwendbar sind. Dazu gehört auch die Freiheit der Redaktionen von der Kontrolle durch Datenschutzaufsichtsbehörden als ganz wesentlicher Teil der Pressefreiheit.

Pressemitteilung Pressemiteilungen