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DJV Thüringen

Aufklärung vom Innenministerium verlangt

03.08.2016

Der DJV-Landesverband Thüringen fordert das Thüringer Innenministerium und die Polizeibehörden des Freistaates auf, Auskunft darüber zu geben, auf welcher gesetzlichen Grundlage offenbar seit 1999 Telefongespräche im Freistaat automatisch mitgeschnitten worden sind. Sollte es keine rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben haben, sind personelle Konsequenzen unumgänglich. Außerdem sollen das Thüringer Innenministerium und die Polizeibehörden die Öffentlichkeit darüber aufklären, ob Telefongespräche mit Berufsgeheimnisträgern wie zum Beispiel Journalisten (automatisch) mitgeschnitten und die gewonnenen Daten erfasst und verarbeitet worden sind. Laut MDR-Berichten haben Thüringer Polizeibehörden seit 1999 Telefonate ohne Wissen und Zustimmung der Gesprächsteilnehmer mitgeschnitten. Das betraf sowohl die Anrufe von internen Dienstapparaten der Polizei als auch Telefonate von außerhalb in die Dienststellen. Erst im Juli dieses Jahres soll nach Intervention eines Staatsanwaltes die polizeiliche Praxis beendet worden sein.

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