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DJV Thüringen

Änderung des MDR-Staatsvertrages erforderlich

25.03.2014

Der DJV-Landesverband Thüringen begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag und spricht sich für eine Änderung des MDR-Staatsvertrages aus. Die Karlsruher Richter halten die Zusammensetzung von Fernseh- und Verwaltungsrat des ZDF für nicht verfassungskonform. „Was für die Aufsichtsgremien des ZDF gilt, muss auch in den ARD-Anstalten der Maßstab sein“, kommentierte DJV-Landesvorsitzende Anita Grasse die heutige Entscheidung. Nach dem Votum der Karlsruher Richter müsse der Anteil der Politiker und „staatsnahen Personen“ auf ein Drittel reduziert werden. „Die Politik hat die Rundfunkfreiheit zu respektieren und die Staatsferne der Rundfunkanstalten zu akzeptieren“, forderte Anita Grasse. Mehrfach habe der DJV die im MDR-Staatsvertrag festgelegte Zusammensetzung des Rundfunkrats kritisiert. Allein 21 der 43 Mitglieder im Rundfunkrat werden durch die Landesregierungen und Parlamente in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen entweder entsandt oder gewählt.

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