DJV fordert
Abgeordnete haben Chance vergeben, für mehr Klarheit zu sorgen
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), Landesverband Thüringen sieht das heutige Abstimmungsergebnis zur Umsetzung der EU- Datenschutzgrundverordnung als vertane Chance, widerspruchsfreie und eindeutige Regelungen im Thüringer Pressegesetz und Landesmediengesetz zu beschließen. „Wir wollten erreichen, dass in dem Gesetz das Medienprivileg klar und deutlich garantiert wird. Das ist uns - trotz zahlreicher Diskussionen mit den Zuständigen in den Fraktionen - nicht gelungen. Jetzt sehen wir die Unabhängigkeit der Redaktionen in Gefahr," , erklärte dazu Heidje Beutel, Landesvorsitzende der Journalistengewerkschaft im Freistaat. So können beispielsweise Veranstalter von landesweitem, regionalem und lokalem Rundfunk der Selbstregulierung durch den Pressekodex und der Beschwerdeordnung des Deutschen Presserats nicht unterliegen. Selbstverpflichtungserklärungen gegenüber dem Deutschen Presserat können nur die deutschen Verlagshäuser abgeben, den Pressekodex bei der Berichterstattung in ihren Zeitungen, Zeitschriften und Online-Medien zu achten. Damit verpflichten sie sich zugleich, die Regeln zum Redaktionsdatenschutz zu befolgen. Widersprüchlich ist die vorgesehene Regelung im Pressegesetz. In ihr wird einerseits die Erforderlichkeit einer Aufsichtsbehörde ausgeschlossen, an anderer Stelle jedoch das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde statuiert. Der DJV Thüringen anerkennt die Erweiterung des Pressebegriffes auf freie Journalistinnen und Journalisten, deren Zahl stetig steigt. Sie wissen bei ihren Recherchen häufig noch nicht, in welchem Medium der Beitrag publiziert wird. Die weite Auslegung durch den Thüringer Gesetzgeber schützt sie vor Eingriffen von Behörden in den Rechercheprozess und der Offenlegung von Informanten.