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DJV Thüringen Veranstaltung

"Was darf ins Amtsblatt?" - Seminar

Die Zusammenarbeit zwischen JournalistInnen und PR-Profis vernetzt sich zunehmend und auch die Arbeitsweise nähert sich immer mehr an. Einerseits wechseln viele JournalistInnen in die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.…

Dabei kommt es immer wieder zu Reibungen – nämlich dann, wenn sich journalistische Berichterstattung und Informationsauftrag von Verwaltungen überschneiden. Manifestiert haben sich diese Reibungen unter anderem im Crailsheim-Urteil des BGH sowie des OLG Stuttgart zu Amtsblättern und jüngst auch in der Entscheidung des Landgerichts Dortmund zum Internet-Stadtportal dortmund.de. Grundsätzlich dürfen kommunale Veröffentlichungen in ihrer Aufmachung und Gestaltung nicht presseähnlich sein. Aber: es kommt auf die Gesamtbetrachtung an. Das stellt viele Amtsblattredaktionen vor die Frage: Was ist denn nun erlaubt?Aus diesem Grund veranstaltet der DJV Thüringe den Workshop: „Was darf ins Amtsblatt?“DJV-Justiziar Benno H. Pöppelmann wird in rund 2 Stunden erläutern, wie gefährliche Klippen umschifft und welche Chancen von den Machern der Amtsblätter genutzt werden können. Aufgezeigt wird, wie JournalistInnen auf der einen und PR-Profis auf der anderen Seite statt zu konkurrieren voneinander profitieren. Anschließend ist selbstverständlich Zeit für individuelle Fragen und Diskussionen. Für DJV-Mitglieder wird der Workshop kostenlos angeboten, Nichtmitglieder zahlen einen Unkostenbeitrag i.H.v. 25 €.Anmeldungen bitte bis zum 14. Januar 2020 unter info@misaificadjv-thueringen.de.

Event 18.01.2020 10:00 - 14:00

Themen

Europäische Journalisten-Föderation (EFJ)