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Freie Journalisten

Wann sind Freie sozial schutzbedürftig?

02.03.2012

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass bei der Feststellung der sozialen Schutzbedürftigkeit einer arbeitnehmerähnlichen Person, die nach Abzug aller Kosten verbleibenden Gewinne vor Steuern und privaten Versicherungen maßgeblich sind. Das Urteil ist für die arbeitnehmerähnlichen Freien im öffentlich-rechtlichen Rundfunk von Bedeutung. Im konkreten Fall ging es um die Gewährung von Urlaubstagen und die Zahlung des Urlaubsentgelts. Maßgeblich für den Anspruch auf diese Leistung nach dem Tarifvertrag ist unter anderem, dass die Einkünfte aus Erwerbstätigkeit des freien Mitarbeiters im Kalenderjahr vor der Geltendmachung nicht mehr als 74.000 Euro brutto betragen haben. Schon 1998 hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich klargestellt, dass die Beurteilung der sozialen Schutzbedürftigkeit nicht aufgrund der Umsätze aus selbstständiger Tätigkeit folgen kann. Zum Urteil inkl. Begründung! 

Thüringen