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MDR

Verhandlungsergebnis für Dynamisierung der Effektivhonorare erzielt

04.04.2017

In der 5. Verhandlungsrunde am 31.03.2017 haben sich die Verhandlungskommissionen der Gewerkschaften und der Geschäftsleitung des MDR im Grundsatz auf die Dynamisierung der Effektivhonorare für arbeitnehmerähnliche Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (12a-Freie) ab dem Jahr 2017 geeinigt. Der Streit um den Nachhaltigkeitsfaktor, den die Gewerkschaften mit 4,4 Prozent und die Geschäftsleitung mit 2,1 Prozent beziffert hatten, wurde mit einem Kompromiss beigelegt. Dieser besagt, dass ab 2017 die Effektivhonorare um 2,5 Prozent erhöht werden. Somit ist gesichert, dass ab der jetzt bevorstehenden Tarifrunde die prozentualen Tariferhöhungen zur Anhebung der Mindesthonorare und der darüber hinaus gezahlten Vergütungen der Freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen. Neben den Schichthonoraren werden auch sogenannte „standardisierte Werkshonorare“ in die Dynamisierung der Effektivhonorare einbezogen. Voraussetzung sind mindestens zwölf wertgleiche Honorare für die jeweilige Werkleistung im Jahr 2016. Für strittige Fälle bei der Festlegung der individuellen Effektivhonorare wird eine paritätische Schiedsstelle eingerichtet. Prinzip soll sein, dass es für 12a-Freie gegenüber der bisherigen Regelung nicht zu Nachteilen kommen darf. Die Gewerkschaften werten es als wichtigen Erfolg, dass damit der tarifliche Einstieg in ein neues gerechteres System der Honorarerhöhungen gelungen ist und damit die Übergangsphase mit den umstrittenen jährlichen Einmalzahlungen, die in der Vergangenheit nicht oder nur teilweise dynamisiert waren, beendet werden konnte. Für eine abschließende Verhandlungsrunde am 20.04.2017 wird der MDR einen Tarifvertragsentwurf vorbereiten. Das erzielte Ergebnis muss noch durch das Direktorium des MDR bestätigt werden und steht auch unter dem üblichen Gremienvorbehalt. Die von den Gewerkschaften angesprochenen Anpassungen der BTV-Angebotsgarantie sowie der Erhöhung der Jahresverdienstgrenze im 12a-Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche freie MitarbeiterInnen sind noch zu klären.

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