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MDR-Wertkontenmodell

Treten auf der Stelle

29.11.2013

Die erste Sondierungsrunde zum Wertkontenmodell der MDR-Geschäftsleitung am 25. November 2013 blieb leider ergebnislos. Nicht nur darin unterscheiden sich die Einschätzungen der Gewerkschaften und der Verhandlungsgruppe des MDR. Die von der Verhandlungsführerin des MDR angekündigte Verhandlungsrunde am 16. Dezember 2013 wird aus Sicht der Gewerkschaften eine zweite Sondierungsrunde sein. In der Intranetmitteilung wird das vom MDR vorgeschlagene Modell sachlich richtig dargestellt. Zur inhaltlichen Vorbereitung der Sondierung hatten die Gewerkschaften am 26. September 2013 fünf Punkte übermittelt.

  1. Es muss mehr Möglichkeiten zum Ansparen (z. B. Umwandlung von Zeit in Geld) und bei der Inanspruchnahme des Wertkontos (z. B. Sabbatical, Pflege von Familienangehörigen) geben. Selbst für eine ausschließliche Fixierung auf das vorzeitige Ausscheiden aus dem Berufsleben ist das Modell nicht attraktiv genug. Wer jetzt 50 Jahre alt ist, 5 Prozent einzahlt und zwei Urlaubstage in das Konto gibt, erkauft sich ein Jahr Freistellung vor dem Ruhestand. Die Verhandlungsgruppe des MDR beharrte in der Sondierung zwar auf ihrem Modell, wollte die Argumente der Gewerkschaften jedoch prüfen.
  2. Das Versicherungsmodell wurde den Gewerkschaften in der Sondierung erläutert. Zwar trägt nach dem MDR-Modell der Arbeitgeber die Kosten für die Verwaltung des Guthabens. Die Beschäftigten hätten jedoch die Kosten für die Kapitalanlage bzw. Rückdeckung des Arbeitsentgeltguthabens zu tragen. Die Werterhaltungsgarantie beinhaltet deshalb auch lediglich das Arbeitsentgeltguthaben + Garantiezins von derzeit 1,75 Prozent.
  3. Weil es beim MDR keinen Anspruch auf Altersteilzeit gibt, wollen die Gewerkschaften eine Übergangs- bzw. Startlösung für die rentennahen Jahrgänge vereinbaren. Die Vorstellungen der Geschäftsleitung dazu blieben bisher nebulös.
  4. Die MDR-Geschäftsleitung will die tarifliche Nachwirkung ausschließen. Das bedeutet: Kündigt die Geschäftsleitung den Tarifvertrag nach fünf Jahren, können die Beschäftigten nichts mehr in das Wertkonto einzahlen. Mit der Kündigung und dem Ausschluss der Nachwirkung will die Geschäftsleitung auf eine mögliche geringe Inanspruchnahme des Modells reagieren.
  5. Die Gewerkschaften sahen Klärungsbedarf zu den Auswirkungen des Wertkontenmodells auf die Altersversorgung beim MDR. Basis für die monatliche Zahlung nach dem Beitragstarifvertrag Altersversorgung ist demnach das Tarifgehalt und nicht der durch Umwandlung von maximal 5 Prozent des Bruttomonatsgehalts zustande gekommene niedrige Betrag. Die Einzahlung des MDR in die betriebliche Altersversorgung endet allerdings mit Beginn der Freistellungsphase.

Nach Einschätzung der Gewerkschaften ist das Modell der Geschäftsleitung nicht attraktiv genug. Die Inanspruchnahme dürfte sich deshalb in Grenzen halten. Das wirft die Frage auf, ob es überhaupt einer tariflichen Regelung bedarf.

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