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Leistungsschutzrecht

Thüringen soll Gesetz stoppen

12.03.2013

In einem Schreiben an Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht, die Medienministerin Marion Walsmann und Kultusminister Christoph Matschie bittet der DJV die Landesregierung, im Bundesrat gegen das Gesetz zum Leistungsschutzrecht der Presseverlage zu stimmen. Das Gesetz ist in der vorliegenden Fassung nicht zustimmungsfähig, weil die Rechte der journalistischen Urheber nicht ausrechend berücksichtigt werden. So klärt die Gesetzesfassung, die der Bundestag beschlossen hat, nicht hinreichend, wie das Verhältnis zwischen dem Urheberrecht der Journalisten – sie sind die wahren Schöpfer eines Werkes – und dem neuen Schutz der verlegerischen Leistung aussehen soll. Der im Gesetz formulierte Beteiligungsanspruch der journalistischen Urheber ist in dieser Form realitätsfern. Zwar sieht das Gesetz vor, dass das Leistungsschutzrecht nicht zum Nachteil der Urheber geltend gemacht werden darf. Unklar bleibt aber, wann und unter welchen Umständen ein solcher Nachteil anzunehmen ist. Der aus Sicht des DJV größte Mangel des Gesetzes ist, dass Urheber zwar eine „angemessene Beteiligung" aus den Erlösen eines Leistungsschutzrechts erhalten sollen, sie diesen Anspruch aber selbst gegenüber den Verlagen durchsetzen müssen. Dies widerspricht der Lebens-wirklichkeit, die wir tagtäglich in den Redaktionen erleben und die sich bei früheren Gelegenheiten wie bei der Verhandlung über angemessene Honorare bei Tageszeitungen gezeigt haben. Besonders freie Journalistinnen und Journalisten, die auf weitere Aufträge angewiesen sind, können Ansprüche auf angemessene Vergütung praktisch nie bei Verlagen geltend machen. Zu befürchten steht, dass die Verlage Abtretungsklauseln in ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen übernehmen, die es den Freien unmöglich machen, ihre Ansprüche anzumelden. Die einzige Gewähr gegen dieses Vorgehen wären gesetzlich vorgeschriebene Verfahren, die bindend durch eine Verwertungsgesellschaft durchgesetzt werden. 

Thüringen