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Polizeiaufgabengesetz

Teile des Gesetzes verfassungswidrig

21.11.2012

Der DJV-Landesverband Thüringen sieht sich durch die heutige Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs in seiner Kritik am Polizeiaufgabengesetz bestätigt. Der Journalistenverband fordert den Gesetzgeber zur umfassenden Berücksichtigung aller im Gesetzgebungsverfahren bis 2008 von den Kammern und Verbänden der Berufsgeheimnisträger geäußerten Kritikpunkte. In einem Gutachten hatte der spätere Thüringer Innenminister Prof. Peter M. Huber einzelne Regelungen in einem Gesetzentwurf als verfassungswidrig eingestuft. Dazu gehörten der unzureichende Schutz der Menschenwürde bei der Telekommunikationsüberwachung und akustischen Überwachung von Wohnraum sowie das Verwertungsverbot von Informationen aus dem absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung. Der 2008 von der CDU in sklavischer Eile durch den Landtag gebrachte Gesetzentwurf bedeutete für die Berufsgeheimnisträger, zu denen auch Journalistinnen und Journalisten zählen, keinesfalls mehr Rechtssicherheit. Statt dessen sahen sie sich der Gefahr erheblicher Eingriffe durch Ermittlungsbehörden ausgesetzt, wodurch das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Berufsgeheimnisträger und damit die Basis des Rechtssystems nachhaltig beschädigte wurde. 

Thüringen