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Antenne Thüringen

Sondierungsgespräche vereinbart

11.12.2015

Mit einer einstweiligen Verfügung wollte Antenne Thüringen den Gewerkschaften die Verteilung von Streikaufrufen im Sender verbieten lassen. Im heutigen Termin beim Arbeitsgericht Erfurt wurde folgender Vergleich geschlossen. 1. Bis zum 29.02.2016 muss ein Sondierungsgespräch zur tariflichen Regelung der Arbeitsbedingungen zwischen der Arbeitgeberseite und den Gewerkschaften stattgefunden haben. 2. Die Gewerkschaften verpflichten sich, bis zu dem genannten Termin nicht zum Warnstreik aufzurufen. Es sei denn, der Arbeitgeber hält sich nicht an die terminliche Vorgabe zum Sondierungsgespräch. 3. Bei künftigen Streikaktionen beachten die Gewerkschaften das Hausrecht der Firma und melden sich an. Damit hat der DJV Thüringen das Ziel der Streikaktion, die Aufnahme von Gesprächen, auf Umwegen erreicht.

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