MDR
Nach neunstündigem Streik gab es ein Verhandlungsergebnis
Am Freitag vergangener Woche ging eine schwierige Verhandlungsrunde zur Erhöhung der Gehälter und Honorare beim MDR zu Ende. Die Verknüpfung der Vergütung mit der Altersversorgung durch die ARD-Anstalten erwies sich als schwerer Brocken und lähmte die Verhandlungsfortschritte. Die beim MDR vertretenen Gewerkschaften erreichten gemeinsam mit den streikenden Kolleginnen und Kollegen ein Verhandlungsergebnis, das auch eine Wertschätzung der täglichen Arbeit von Festen und Freien darstellt. In Gesprächen beklagten Streikende jedoch die noch immer vorhandenen Defizite in der Unternehmenskultur. 1. Unser Tarifziel, Erhöhung der Effektivhonorare für die Freien, konnten wir erreichen. Übergangsweise wird sie noch als Einmalzahlung gewährt, die jedoch nun den gleichen Nachhaltigkeitseffekt wie bei den Gehältern der Festangestellten hat. 1.1. Die Einmalzahlung in diesem Jahr beträgt 2,3 Prozent und im nächsten Jahr 4,4 Prozent der Bezüge des jeweiligen Kalendervorjahres. Der MDR sichert die Beibehaltung des Nachhaltigkeitsprinzips der Einmalzahlung (4,4 Prozent + x) über den 31.03.2017 hinaus zu, sofern eine zukünftige Lösung zur Dynamisierung der Honorare bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht gefunden ist. Verhandlungen darüber werden im 4. Quartal 2016 aufgenommen.1.2. Die Mindesthonorare der Freien werden ab 01.06.2015 und ab 01.06.2016 um jeweils 2,3 Prozent angehoben.1.3. Ab 01.01.2016 wird an gesetzlichen Feiertagen der Honorarzuschlag von 50 Prozent des Mindesthonorars auf 75 Prozent des Mindesthonorars angehoben. Bei einer Tätigkeit am Sonntag erfolgt ein Honorarzuschlag von 20 Prozent des jeweiligen Mindesthonorars. Die Gewährung des Sonntagszuschlags war in den Verhandlungen bis zuletzt umstritten. Die Verhandlungskommission der Geschäftsleitung erklärte, kein Mandat dafür zu haben. Unter dem Druck des Streiks kam dann die Regelung doch noch zustande.1.4. Für bestandsgeschützte Freie wird die vertraglich vereinbarte Angebotsgarantie ab dem 01.01.2016 um 1 Prozent erhöht.2. Bei der Entkopplung von Vergütung und Altersversorgung konnten sich die Gewerkschaften nicht vollständig durchsetzen. Auch hier gibt es eine Übergangslösung für die Kolleginnen und Kollegen, die eine Altersversorgungszusage auf der Grundlage des Versorgungstarifvertrages haben.
2.1. Erhöhung der Gehälter ab 01.06.2015 um 2,1 Prozent und ab 01.06.2016 um 1,9 Prozent. Für den Fall einer ARD-weiten Einigung zur Altersversorgung bis spätestens 31. März 2017 entfällt der vorgenommene Abschlag von jeweils 0,2 Prozent rückwirkend zum 01.06.2015. 2.2. Die Vergütungssätze für Festangestellte mit einer Altersversorgungszusage auf der Grundlage des Beitragstarifvertrages Altersversorgung (BTVA) sowie Volontäre und Azubis werden ab dem 01.06.2015 um 2,3 Prozent und ab dem 01.06.2016 um 2,1 Prozent erhöht.2.3. Der MDR zahlt ab dem 01.01.2016 Urlaubsgeld auch an jene Kolleginnen und Kollegen, die infolge von Eltern- und Pflegezeit nur einen gekürzten Urlaubsanspruch haben.
Selbstverständlich wird der Tarifvertrag, der eine Laufzeit vom 01.04.2015 bis 31.03.2017 hat, auch eine Härtefall- und Maßregelungsklausel enthalten. Es ist gute Tradition, dass die Gewerkschaften das Verhandlungsergebnis erläutern und Fragen dazu beantworten. In Informationsveranstaltungen an allen Standorten geben sie außerdem weitere Änderungen zum Beschäftigungsverbot und zur Beendigung des arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnisses bekannt. Die Termine und Treffpunkte übermitteln die Gewerkschaften gesondert.