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VG Wort

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06.10.2016

Die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort kennen die meisten Journalistinnen und Journalisten von den jährlichen Überweisungen, die vor allem für die Freien ein wichtiges Zusatzeinkommen sind. Vergütet wird etwa die private Nutzung der Berichte, Artikel, Kommentare und Interviews durch Dritte, aber auch die Nutzung in Pressespiegeln oder Bibliotheken. Keine Journalistin/Kein Journalist hat die Zeit, sich lückenlos um solche Nutzungen seiner Werke durch Dritte zu kümmern. Muss er auch nicht, schließlich gibt es die VG Wort. Wer sich dort als Wahrnehmungsberechtigter registriert hat, profitiert von den Leistungen der Verwertungsgesellschaft. Einzige Bedingung: Sie oder er muss die selbst verfassten Beiträge melden.Die Wahrnehmungsberechtigten haben aber noch mehr Möglichkeiten: Mit durchschnittlich wenigstens 400 Euro an jährlichen Ausschüttungen in den vergangenen drei Jahren können sie der VG Wort als Mitglied beitreten. Das hat den Vorteil, dass sie in der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung stimmberechtigt sind. VG Wort-Mitglieder entscheiden zum Beispiel über den Inhalt der Wahrnehmungsverträge und der Verteilungspläne, nach denen die Ausschüttungen aufgeteilt werden. Und sie stimmen über Satzungsänderungen ab. Das alles für gerade mal 10 Euro Mitgliedsbeitrag im Jahr!Der DJV unterstützt und berät seine Mitglieder, die sich in der VG Wort engagieren wollen. Denn wir stehen hinter der Verwertungsgesellschaft, weil sie sich bei der Durchsetzung der Urheberrechte von Journalistinnen und Journalisten bewährt hat.

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