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MDR-Tarifverhandlungen

Keine Einigung bei Vergütung und Honoraren in Sicht

08.08.2019

Auch die 4. Verhandlung in der Tarifrunde zur Erhöhung der Vergütungen für die Festangestellten, die Volontäre, die Auszubildenden und die Honorare der freien MitarbeiterInnen im MDR verlief ohne Annäherung der Standpunkte bei diesem zentralen Thema. Für die Gewerkschaften ist der aktuelle Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) der Maßstab. Eine Abkopplung der Einkommen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird den Leistungen und dem Engagement der Beschäftigten nicht gerecht.Das nur marginal um 0,2 % auf 4,2 % erhöhte Angebot für 24 Monate Laufzeit durch die Geschäftsleitung des MDR ist aus der Sicht der Gewerkschaften nicht abschlussfähig. Im TV-L wurden in diesem Jahr zwei Erhöhungen von je 3,2 % p.a. vereinbart. Ein Abschluss beim MDR zum jetzigen Zeitpunkt könnte den Abstand zum Einkommensniveau bei den anderen ARD-Anstalten vergrößern. Derzeit ist nicht absehbar, welche Verhandlungsergebnisse bei den übrigen Rundfunkanstalten erzielt werden können. Die von der Geschäftsleitung beabsichtigte Sicherung der Beschäftigungsumfänge soll durch eine Anhebung der Budgets der Bereiche im Umfang der Vergütungserhöhung erfolgen. Unklar blieb, wie eine wirksame individuelle Beschäftigungssicherung insbesondere für freie MitarbeiterInnen gewährleistet werden soll.

Zu den weiteren diskutierten Punkten:

- Die Angebotsgarantie für arbeitnehmerähnliche programmgestaltende MitarbeiterInnen soll ab 25-jähriger Tätigkeit 70 % und ab 20-jähriger Tätigkeit 50 % betragen. Für die Gewerkschaften ist das nicht ausreichend! Es gibt keine sachlichen Gründe für eine Schlechterstellung gegenüber der Angebotsgarantie von 85 % im Bestandsschutz-TV (BTV) für nichtprogrammgestaltende MitarbeiterInnen. - Zur Verbesserung der bisherigen Regelung zur Dynamisierung der Effektivhonorare schlägt die Geschäftsleitung vor, auf die Kriterien wertgleiches Honorar und Kostenstelle zu verzichten. Kriterium soll künftig die Anzahl von mindestens 24 Honoraren p.a. mit der gleichen Tätigkeits-Kennziffer sein. Die Gewerkschaften wollen diesen Vorschlag gründlich beraten und prüfen. Dies soll u.a. in einem gemeinsamen Workshop am 23.08.2019 erfolgen. - Nachthonorare für freie MitarbeiterInnen in Höhe von 25 % bezogen auf die tariflichen Mindesthonorare sollen eingeführt und bei einer Arbeitszeit von mindestens zwei Stunden im Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr gezahlt werden. Allerdings nur bis zu einer Obergrenze von 200 € je Schicht. Diese Obergrenze lehnen die Gewerkschaften ab, weil die gesundheitliche Belastung durch Nachtarbeit für alle Freien gleich ist und ungerechtfertigte Nachteile entstehen würden.  
- Die Obergrenze für die soziale Schutzbedürftigkeit im Tarifvertrag für freie MitarbeiterInnen (12a-TV) soll um 3 T€ erhöht werden. Die Gewerkschaften schlagen vor, diese Obergrenze ganz aufzuheben und die tariflichen Leistungen für alle bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung (BBG RV) zu gewähren.  - Das Kleidergeld für Chor und Orchester soll in das Monatsgehaltgehalt eingefügt werden: 40 € für Orchester ab SO V Stufe 2 und 50 € für Chor und Orchester SO V Stufe 1. Zu Verhandlungen über das Urlaubsgeld für feste und freie Beschäftigte, die Angleichung der Gehälter des Chores an die Orchestergehälter und die weiteren offenen Themen kam es in dieser Verhandlung nicht mehr. Die Fortsetzung der Verhandlungen ist für den 18.09.2019 vereinbart. Nach Einschätzung der Gewerkschaften ist es notwendig, Druck auf die Arbeitgeberseite aufzubauen, um einen Tarifabschluss für die Vergütungen und Honorare auf dem Niveau des ÖD der Länder (TV-L) zu erreichen. Die Gewerkschaften wollen bei allen Rundfunkanstalten die Abkopplung vom Tarifniveau des öffentlichen Dienstes verhindern. Das Ziel lässt sich nach unserer Einschätzung nur durch solidarisches Handeln erreichen.
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