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MDR

Honorierung trimedialer Tätigkeiten

20.09.2016

Die Gewerkschaften hatten sich mit einem Schreiben an die MDR-Intendantin gewandt, in der sie die Einhaltung der für die arbeitnehmerähnlichen Freien geltenden Tarifverträge forderten. Im Schreiben geht es vor allem um die Tätigkeit "redaktioneller Mitarbeiter" beim Fernsehen und für Online. Die Antwort darauf liegt nun vor. Zunächst verweist die Intendantin darauf, dass es Gespräche und keine Verhandlungen zur Test- und Erprobungsphase der Honorierung von crossmedialen Tätigkeiten gewesen seien. Im Ergebnis der Gespräche habe der MDR eine einseitige Selbstverpflichtung abgegeben.Die drei DJV-Landesverbände im MDR-Sendegebiet waren davon ausgegangen, dass am Ende der Gespräche ein Tarifvertrag vereinbart wird. Der Selbstverpflichtung haben wir nur deshalb zugestimmt, weil es durch die praktische Umsetzung (Beauftragung von crossmedialen Tätigkeiten) bereits einen Regelungsbedarf gab. Ein Tarifvertrag hätte erst nach Zustimmung durch den Verwaltungsrat in Kraft treten können. Bis zu diesem Zeitpunkt wären jedoch in der Praxis Fakten geschaffen worden (z. B. Bearbeiter). In Ihrer Antwort folgt die Intendantin der bekannten Argumentation, dass die Bearbeitung und Beschaffung von Beiträgen nach inhaltlichen Absprachen sowie das Erstellen von Beiträgen mit Fremdmaterial ohne eigene Schnittleistungen nicht denkbar sei. Dabei verkennt sie den Umstand, dass bei Abschluss der Tarifverträge im Jahr 2006 Schnittleistungen beim Fernsehen von Cuttern erbracht wurden und sich daran in den folgenden Jahren kaum etwas verändert hat. Auch der Verweis auf den redaktionellen Mitarbeiter im Online-Bereich, der Videos bearbeitet (also schneidet), zeugt von wenig Praxiskenntnis. Die Intendantin kommt zu dem Ergebnis, dass der MDR alle tarifvertraglichen Bestimmungen einhält. Dem MDR sei kein einziger Hinweis seitens der Freien bekannt geworden, wonach Tarifbestimmungen seitens des MDR nicht eingehalten würden. Ein Blick auf die Diskussion um das RSS-Schnittsystem im MDR-Intranet hätte wohl zu einer anderen Aussage geführt.

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