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MDR

Honorare der Freien werden künftig dynamisiert

21.04.2017

Die Erhöhung der tatsächlich gezahlten Vergütungen (Effektivhonorare) für arbeitnehmerähnliche Freie wird künftig in einem Tarifvertrag geregelt. Das ist das Ergebnis komplizierter Verhandlungen der Gewerkschaften mit der MDR-Geschäftsleitung am 20. April 2017. Der Inhalt der protokollierten Vereinbarung wird in den 6. Änderungstarifvertrag zum Tarifvertrag über die Mindestvergütungen aufgenommen, der ab 4. Mai 2017 verhandelt wird. Der MDR sagte eine Anhebung der Honorarsätze um 2,5 Prozent ab 01.04.2017 für Werks-, Tages- und Schichtleistungen zu, die im vergangenen Kalenderjahr mit einem standardisierten Honorar vergütet worden sind. Die Auszahlung des Steigerungsbetrags erfolgt erst zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung des noch zu verhandelnden Änderungstarifvertrages. Die weitere lineare Anhebung der Mindesthonorare und tatsächlich gezahlten Vergütungen (Effektivhonorare) ist Gegenstand der Verhandlungen ab dem 4. Mai. Von einem standardisierten Honorar wird ausgegangen, wenn einer/einem Freien für die jeweilige Tätigkeit in einer Kostenstelle bei gleicher Leistung in gleicher Qualität mindestens 12 Mal das gleiche Honorar im Kalenderjahr gezahlt worden ist. Die 12 wertgleichen Honorare können auch erreicht werden, wenn die/der Freie aus Gründen die Kostenstelle wechselte, die er nicht zu vertreten hat. Bei vorübergehenden Auszeiten, wie beispielsweise eine Langzeiterkrankung oder die Inanspruchnahme von Elternzeit, gelten die 12 Monate vor Beginn der Auszeit als Betrachtungszeitraum für die 12 wertgleichen Honorare. Die/Der Freie kann die Dynamisierung ihrer/seiner standardisierten Honorare durch eine von den Gewerkschaften und dem MDR paritätisch besetzten Schiedsstelle prüfen lassen. Diese Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch die Gremien der Tarifvertragsparteien.

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