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Autorenversorgungswerk

Höherer Zuschuss bereits ab 50

18.11.2013

Freiberuflich hauptberufliche Autoren können einen einmaligen Zuschuss zu einer privaten Altersvorsorge erhalten. Sie müssen mindestens 50 Jahre alt sein und dürfen das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben. Bezuschusst werden Kapital-Lebens- und Rentenversicherungen oder Sparverträge, die zusätzlich zur Rentenpflichtversicherung über die Künstlersozialkasse bestehen. Der mögliche Zuschussbetrag hat sich auf € 7.500 erhöht, darf aber höchstens 50 Prozent der Ablaufsumme betragen. Der Vertrag darf nicht vor dem 60. Lebensjahr fällig werden und die Summe bei Ablauf muss mindestens 5000,00 € betragen. Mehr Infos!

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