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Landesmediengesetz

Funkhausmodell umstritten

17.05.2014

Die Neugestaltung der Bürgermedien ist die wesentlichste Änderung des Landesmediengesetzes, das sogenannte Funkhausmodell hingegen die umstrittenste. Antenne Thüringen und Landeswelle Thüringen wollen künftig als eine Gesellschaft zwei Vollprogramme und ein Spartenprogramm produzieren. Die von den Sendern genannten wesentlichen Gründe für das Vorhaben sind die demografische Entwicklung und damit zurückgehende Hörerzahlen, die rückläufigen Werbeeinnahmen und die Überschneidung bei den Zielgruppen beider Programme. Sie liegt bei 80 Prozent der Hörerschaft. Für den CDU-Fraktionsvorsitzenden Mike Mohring ist das Marktbereinigung. So schrieb es die OTZ in dieser Woche. Das Vorhaben der beiden privaten landesweiten Anbieter könnte als solches durchaus bezeichnet werden. Wer kann jedoch mit Gewissheit sagen, dass eine Beibehaltung des Status Quo nicht auch zu einer Marktbereinigung führt? Da vergeht sicher noch etwas Zeit, werden Politiker von Nachrichtenpraktikanten und nicht von Redakteuren zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts befragt oder Inhalte von Dienstleistern in Berlin eingekauft. Derzeit findet eine Rückbesinnung auf die Erkenntnis statt, dass regionale und lokale Medien eine Verwurzelung in ihrem Umfeld brauchen und die Nutzer von Medien vor allem Informationen aus ihrem persönlichen Umfeld erwarten. Das kostet Geld. Wer nichts über die Bestechlichkeit des Kommunalpolitikers in XY im Blatt oder in der Magazinsendung hat, verliert an Glaubwürdigkeit. Der Thüringer Gesetzgeber hat von Anfang an, Anforderungen zur Sicherung der Meinungsvielfalt an die privaten landesweiten Anbieter gestellt. Angemessener Wortanteil und regionale Nachrichten seien nur stellvertretend genannt. Dass der geforderte Wortanteil im Programm von 15 Prozent auch kontrolliert wird, sei der Vollständigkeit wegen auch erwähnt. Natürlich kann der Gesetzgeber darauf hoffen, dass der Status Quo erhalten bleibt. Die Signale aus der Medienbranche sind andere. Zusätzliche Konkurrenz aus dem Internet und verändertes Nutzerverhalten, zeit- und ortsunabhängig zu lesen, zu hören oder zu sehen, sind nur einige Aspekte. Der Thüringer Landtag kann jedoch im Sinne von Angebotsvielfalt gestaltend eingreifen und so die Meinungsvielfalt für die demokratische Willensbildung fördern. Es gibt nicht wenige, die eine Anbietervielfalt als ausreichend und größtmögliche Sicherheit für Meinungsvielfalt ansehen. Die Praxis fördert auch andere Erkenntnisse zutage. Eine größtmögliche Anzahl von Zeitungstiteln bedeutet noch lange nicht mehr Meinungsvielfalt. Gerade versuchen hiesige Tageszeitungen wieder eine eigene Identität zu finden. Das ist löblich aber auch schwer genug, weil notwendige personelle Ressourcen abgebaut worden sind. Also: nur Mut, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete.

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