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Antenne Thüringen

Einigung zum Manteltarifvertrag erzielt

23.09.2016

In der Verhandlungsrunde am 21. September 2016 standen offene Themen aus dem Manteltarifvertrag und der Entgelttarifvertrag auf der Tagesordnung. Zum Manteltarifvertrag liegt ein Verhandlungsergebnis vor. Was nun folgt, sind redaktionelle Arbeiten und die Abstimmung über den Tarifvertrag. Folgende Themen wurden abschließend behandelt: • Arbeitszeit: Es gilt die 40-Stunden-Woche. Diese tarifliche Vereinbarung kann erstmals zum 31.12.2018 gekündigt werden. • Urlaubsübertragung bei langer Krankheit: Bei Langzeiterkrankungen gilt ein Übertragungszeitraum von 15 Monaten nach Ablauf des Urlaubsjahres. Der Zeitraum für die Urlaubsgewährung ist zu vereinbaren. • Zuschlagsregelung für Sonn- und Feiertagsdienste: Pro genehmigter und geleisteter 8 Stunden wird ein Zuschlag in Höhe von 50 € gezahlt. Abweichend davon wurde eine Ausnahmeregelung für den Fall vereinbart, dass der Sonntagsdienst regelmäßiger Bestandteil der 5-Tage-Woche ist. • Tarifliche Jahresleistung erstmals auch für Mediaberater: Diese wird aus einem jährlichen Festbetrag bestehen. • Inkrafttreten/Laufzeit: Der Tarifvertrag soll am 01.01.2017 in Kraft treten und erstmals zum 31.12.2020 kündbar sein (Ausnahme: Arbeitszeit). Entgelt Einigkeit zwischen den Tarifparteien besteht darin, die derzeit bestehenden großen Einkommensdifferenzen bei gleicher Tätigkeit perspektivisch auszugleichen. Der abzuschließende Gehaltstarifvertrag soll ein für die Tarifgruppen noch zu verhandelndes Entgeltniveau als absolute Untergrenze enthalten. Durch einen differenzierten Gehaltszuwachs sollen die Unterschiede in der Vergütung bei gleicher Tätigkeit verringert werden. Für Beschäftigte, die bereits über dem Tarifniveau des TPR-Entgelttarifvertrages liegen, wird über eine Besitzstandsregelung verhandelt. Für Mediaberater soll es eine gesonderte Regelung geben. Die nächste Verhandlung findet am 11. Oktober 2016 statt. Dann geht es um die Entgelttabelle und die Regelungen zur Eingruppierung.

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