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Vergütungsrunde 2017

Ein hartes Stück Arbeit mit akzeptablem Ergebnis und positiven Wirkungen

07.09.2017

Vier Streiktage waren notwendig, um zu einem akzeptablen Tarifkompromiss zu kommen. Die Streikbeteiligung an den MDR-Standorten und beim KIKA von Donnerstag vergangener Woche bis gestern war mit insgesamt 1.360 Kolleginnen und Kollegen äußerst erfreulich und in dieser Dimension kaum zu erwarten. Die Dynamik des Arbeitskampfes überraschte selbst erfahrene Streikkämpfer und dürfte in diesem Ausmaß einmalig in der ARD sein. Ver.di, DJV und DOV dankten den Beschäftigten für den Mut, die vielen konstruktiven Diskussionen, die Leidenschaft beim Organisieren, das Engagement beim Improvisieren – für alles, was sie für sich getan haben. Nach dem Streikende gestern Mittag zog der gewohnte Alltag schnell wieder ein. Es hat sich aber auch einiges verändert. Menschliche Enttäuschungen, neu gewonnene Erfahrungen und ein gewachsenes Selbstbewusstsein sind auch Ergebnisse des erfolgreichen Arbeitskampfes. Die Enttäuschungen sollten im Gespräch schnell überwunden werden, die Erfahrungen und das Selbstbewusstsein hingegen bleiben. Als gestern Mittag die Beschäftigten an den MDR-Standorten dem gefundenen Kompromiss zustimmten, dominierten Freude und Erleichterung. Die Anstrengungen der vergangenen Tage waren wie weggeblasen. Für die Gewerkschaften blieb noch die Aufgabe, die Ergebnisse der Verhandlungen am Montag und von gestern in einem Eckpunktepapier zusammenzufassen, das wir gern vorstellen. 1. Arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeiter/-innen Die Vehemenz des Arbeitskampfes hat die Änderung der Regelung zur Krankengeldzahlung bewirkt. Ab dem 01.10.2017 erhalten Freie Krankengeld bereits ab dem ersten Krankheitstag in Höhe von 80 % eines 1/365 der Vorjahresbezüge. Voraussetzung dafür ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung. Das Krankengeld in dieser Höhe wir bis zum 21. Krankheitstag gezahlt. Die Regelungen über den 21. Krankheitstag hinaus bleiben unverändert. Anhebung der Honorare zum 01.04.2017 um 4,7 % für den Zeitraum vom 01.04.2017 - 30.09.2017 in Form einer Einmalzahlung bezogen auf alle in diesem Zeitraum gezahlten Honorare. Diese erfolgt mit dem Abrechnungsmonat November 2017. Ab 01.10.2017 werden die standardisierten Honorare (Effektivhonorare) um 4,7 % (2,5 % + 2,2 %) und zum 01.04.2018 um weitere 2,35 % erhöht. Über die Umsetzung der Effektivhonorarerhöhung informieren wir zu einem späteren Zeitpunkt, weil die Gespräche mit der Geschäftsleitung noch nicht abgeschlossen sind. Die Anhebung der Mindesthonorare wird ab dem 01.01.2018 um 4,55 % (2,2 % + 2,35 %) vorgenommen. Für freie Mitarbeiter, die dem Bestandsschutztarifvertrages unterfallen, erhöht sich die vertraglich vereinbarte Angebotsgarantie ab dem 01.01.2018 um 1 %. Bei einer Tätigkeit an gesetzlichen Feiertagen wird der Honorarzuschlag von 75 % auf 85 % des Mindesthonorars angehoben. Bei einer Tätigkeit am Sonntag wird der Honorarzuschlag von 20 % auf 30 % des Mindesthonorars angehoben. Dies gilt ab 01.01.2018 und ist erstmals kündbar zum 01.01.2021. Die Tarifpartner sagen zu, das Verfahren der Sonn- und Feiertagshonorierung im Sinne einer Zuschlagshonorierung in Verhandlungen ab März 2018 zu überprüfen. Der MDR sagt die Anwendung dieser Regelung bis zur Tarifierung des sogenannten Kaltprogramms (nicht sendewirksame Leistungen) entsprechend der vom MDR festgelegten Mindesthonorare ebenfalls ab dem 01.10.2017 zu. Der MDR wird zeitnah mit den Gewerkschaften über die Tarifierung der nicht sendewirksamen Leistungen verhandeln. Die Obergrenze für die soziale Schutzbedürftigkeit gemäß Ziff. 3.3 des 12a-Tarifvertrags wird ab dem Jahr 2017 auf 76 T€ angehoben. Ab dem 01.10.2017 gibt es für einen halben Fort-/Weiterbildungstag eine Vergütung von 50 € und für einen ganzen Fort-/Weiterbildungstag eine Vergütung von 100 €. In den Tarifvertrag wird eine Härtefall- und Maßregelungsklausel wie im 5. Änderungstarifvertrag aufgenommen. Freie, die im Jahr 2016 zwischen 42 und 71 Tagen beschäftigt wurden, erhalten eine Einmalzahlung in Höhe von 4,55 % der beim MDR im Jahr 2016 erzielten Honorareinkünfte. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich mit dem Abrechnungsmonat November 2017. 2. Feste Mitarbeiter/-innen Die Vergütungssätze für Mitarbeiter/-innen und Volontäre werden ab 01.04.2017 um 2,2 % und ab 01.04.2018 um 2,35 % angehoben. Die Vergütung für Auszubildende erhöht sich ab 01.04.2017 um monatlich 35 € und ab 01.04.2018 nochmals um 35 € je Monat. Für den Fall, dass eine Einigung über den Tarifvertrag zum Fortbestand und zur Weiterentwicklung der Versorgungssysteme von ARD/DRadio/DW erfolgt, gilt § 5 Ziff. 3 des Vergütungstarifvertrages vom 08./29.01.2016. Die Nachzahlung gemäß Ziffer 3 a) bis c) erfolgt im November 2017. Die Maßregelungsklausel entspricht der des Vergütungstarifvertrages vom 08./29.01.2016. Die Rufbereitschaftszulagen werden entsprechend der Anhebung der Vergütungssätze erhöht. Zum urheberrechtlichen Auskunftsanspruch wird die zwischen dem WDR und den Gewerkschaften ausgehandelte Protokollnotiz vereinbart. Am 27.09.2017 findet mit der DOV ein Gespräch zur Höhe des Kleidergeldes statt. 3. Aufnahme von Verhandlungen Die Tarifpartner verhandeln ab März 2018 folgende Punkte mit dem Ziel einer Einigung: - Familienzuschlag für feste und freie Mitarbeiter/-innen - Einführung eines Gesundheitstages für Gewerkschaftsmitglieder - Evaluierung Bestandsschutztarifvertrag - Bezahlte Freistellung für Tarifarbeit freier Mitarbeiter/-innen 4. ErklärungDie Tarifpartner erklären, dass mit dem Abschluss der tarifvertraglichen Regelungen das Ziel verfolgt wird, die programmliche Vielfalt des MDR und die dafür erforderlichen Beschäftigungsumfänge zu erhalten. Die Eckpunkte gelten vorbehaltlich der Zustimmung der jeweiligen Gremien der Tarifvertragsparteien sowie des Abschlusses des Tarifvertrages zum Fortbestand und zur Weiterentwicklung der Versorgungssysteme von ARD/DRadio/DW.

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