Corona-Pandemie
#DJV4Freie - Update!
Bild von Gerd Altmann auf Pixabay
Die sogenannte „Soforthilfe II“ ist von der Bundesregierung bereits beschlossen worden. Über Details dieses zweiten Rettungspakets wollen Bundestag und Bundesrat im Laufe des Monats entscheiden.
Wie bereits im letzten Newsletter ausgeführt, sind nur solche Unternehmen antragsberechtigt, deren Umsätze aufgrund der Corona-Pandemie im April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten gesunken sind. Zudem müssen die Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 Prozent fortdauern.
Erstattungsfähig sind 50 bis 80 Prozent der „fixen Betriebskosten“, wobei im Moment noch nicht ganz klar ist, was genau darunter zu verstehen ist. Vermutlich aber sollen Neuinvestitionen weitgehend ausgeschlossen werden. Die geltend gemachten Betriebskosten müssen von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater bestätigt werden.
Der DJV kritisiert vor allem die Zugangsvoraussetzungen. Warum, steht in unserem aktuellen Newsletter!