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Corona-Pandemie

#DJV4Freie und Feste - Update!

23.04.2020

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Alle 16 Bundesländer haben für sich nun doch eine Maskenpflicht beschlossen. Diese Pflicht gilt in Thüringen beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln und ist bis zum 6. Mai befristet. Kinder bis 6 Jahre sind davon ausgenommen. Mit der Verordnung soll ein Flickenteppich unterschiedlicher Bestimmungen im Freistaat vermieden werden, heißt es.

Mit der Maskenpflicht verhält es sich indes wie mit den wirtschaftlichen Hilfen: Es gibt sie in allen Bundesländern, aber im Detail könnten sie unterschiedlicher nicht sein. Wir hatten ja bereits darüber informiert, dass in Baden-Württemberg (und nur noch dort!) Solo-Selbstständige aus dem Soforthilfeprogramm auch ihre Lebenshaltungskosten decken können. In Thüringen ist dies nicht möglich – hier werden nur die reinen Betriebskosten anerkannt.

Das Wirtschaftsministerium hat aber in einer Pressemitteilung jüngst darauf hingewiesen, dass zusätzlich auch die Kosten für Krankenversicherung und Altersvorsorge für die Soforthilfe anrechenbar sind. Man hätte sich natürlich eine bessere, bundeseinheitliche Regelung zugunsten der Solo-Selbstständigen gewünscht, weil man wisse, dass viele Freiberufler kaum Betriebskosten haben. Mit der Forderung, auch „[…] den Lebensunterhalt bzw. den Unternehmerlohn generell in die Berechnung der Soforthilfe mit einzubeziehen“ habe man sich aber nicht durchsetzen können (PM vom 22.04.2020).

Unterdessen hat der Koalitionsausschuss eine Anhebung des Kurzarbeitergeldes (KUG) beschlossen. In der vergangenen Nacht einigten sich CDU/CSU und SPD unter anderem darauf, das KUG auf 80 bzw. 87 Prozent aufzustocken (siehe HIER). Bislang betrug es 60 Prozent der durch Kurzarbeit entstandenen Entgeltdifferenz bzw. 67 Prozent, wenn der Arbeitnehmer Kinder hat. Der DJV begrüßt diesen Schritt – JournalistInnen müssten einerseits ihren Informationsauftrag in kürzerer Zeit erfüllen, andererseits aber mit deutlich niedrigeren Gehältern zurechtkommen, während die Zahlungsverpflichtungen ohne Abschläge weiterlaufen.

Nun muss das Ganze möglichst schnell in das Gesetzgebungsverfahren. Für die Arbeitgeber, die bislang schon vorbildlich waren und das KUG ihrer Mitarbeiter aufgestockt haben, besteht jetzt die Möglichkeit, daran festzuhalten. Dann müssten die Kolleginnen und Kollegen noch weniger Einbußen hinnehmen, ohne dass sich dies für die Unternehmen über die ohnehin geplanten Kosten hinaus negativ auswirkt. 

Freilich hilft das vielen Freien nicht. Vor allem JournalistInnen aus den Bereichen Sport und Kultur haben derzeit nicht nur weniger bis gar keine Einnahmen, sondern auch keine wirkliche Perspektive. Der DJV macht deshalb bei der Bundesregierung weiter Druck – zuletzt mit einem Schreiben an den Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, in dem wir dringend Nachbesserungen bei der Soforthilfe fordern (siehe HIER).

Die Linksfraktion im Bundestag hat unterdessen ein Paket von Maßnahmen zur Unterstützung von JournalistInnen und Medienschaffenden gefordert (siehe HIER). Inhalt dieses Forderungskatalogs ist unter anderem, dass Solo-Selbstständige für die Soforthilfe auch ihre Lebenshaltungskosten anrechnen. Zudem soll ein Soforthilfefonds „Systemrelevanter Journalismus“ zum Erhalt vor allem lokaler und regionaler Radio-, TV- und Presseangebote geschaffen werden und die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ihren freien Mitarbeitern mindestens 90 Prozent des Vorjahresauftragsvolumens garantieren.

Das sind alles Forderungen, die wir unterstützen – die Frage, inwieweit eine Umsetzung der Forderungen einer Oppositionspartei realistisch ist, ist dagegen leider eine ganz andere. Wir bleiben in jedem Fall dran!

Halten Sie durch und bleiben Sie gesund!

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