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DSM Richtlinie

DJV sieht Änderungsbedarf

05.08.2020

Bild von Clker-Free-Vector-Images auf Pixabay

Der Deutsche Journalisten-Verband sieht im Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums zur Umsetzung der DSM-Richtlinie in nationales Recht noch Änderungsbedarf, um die Interessen der Urheber stärker zu betonen. Das ist der Tenor einer Stellungnahme, die der DJV zu dem Entwurf abgegeben hat. So ist etwa die Unterscheidung zwischen vergütungsfreien und -pflichtigen Schrankennutzungen realitätsfremd. Sie sei, so die DJV-Stellungnahme, „für Laien in der täglichen Anwendung nicht treffsicher möglich und wird vermutlich viel Kritik am Gesetzgeber, Widerstand gegen die Anwendung des Gesetzes und massenhafte Fehlinterpretationen auslösen“.

Dass nun endlich auch die Plattformen für Verstöße gegen das Urheberrecht haften, bewertet der DJV dagegen positiv: „Wer mit dem massenhaften Upload von urheberrechtlich geschütztem Material Milliarden verdient, kann von seinen Gewinnen auch einen Teil an die Urheberinnen und Urheber abgeben“, meint der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall. Kritisch sieht der DJV allerdings die weitreichenden Eingeständnisse des Gesetzgebers gegenüber den Plattformbetreibern und der Netzcommunity. Bis es tatsächlich zur Haftung kommt und Geld an die Urheber fließt, sind viele Hürden zu überwinden.

Außerdem fehlen im Diskussionsentwurf des Justizministeriums Instrumente, die dafür sorgen, dass das Recht nicht nur auf dem Papier steht, sondern auch durchgesetzt wird – etwa mit einem Verbandsklagerecht gegenüber Verlegern, die nicht angemessen zahlen. „Jahrzehntelange Auseinandersetzungen um faire Honorare der Freien zeigen, dass einzelne Betroffene sich selten juristisch zur Wehr setzen, weil sie Konsequenzen bis zum kompletten Auftragsverlust fürchten müssen“, resümiert Überall. „Der DJV als Berufsverband der Freien muss die Möglichkeit erhalten, stellvertretend für seine Mitglieder deren Ansprüche einzuklagen.“ Der DJV-Vorsitzende fordert deshalb vom Justizministerium urheberfreundliche Veränderungen an dem Entwurfspapier: „Wenn es darum gehen soll, den Urhebern einen festen Platz in der digitalen Zukunft zu sichern, gibt es noch eine Menge an Handlungsbedarf.“

Die vollständige Stellungnahme des DJV finden Sie HIER.

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