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Corona-Pandemie

Die CDU-MdB an Thüringer JournalistInnen

26.03.2020

Manfred Grund (MdB) auf dem Landesparteitag der Thüringer CDU

Foto: Manfred Grund auf Pixabay

Der DJV Thüringen hatte an die Thüringer Bundestagsabgeordneten geschrieben und wirtschaftliche Hilfen für die von der Corona-Krise betroffenen JournalistInnen gebeten. Hier die Antwort der Thüringer aus der CDU/CSU-Fraktion:

 

 

Sehr geehrter Herr Scholz,

 

Danke für die elektronische Post zu den erbetenen Hilfen für Journalisten in der Corona-Krise an die Kollegen Mark Hauptmann und Volkmar Vogel. Ich möchte für die CDU-Abgeordneten aus Thüringen antworten.

 

Unser Ziel als Bundespolitiker ist es in dieser Lage, Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen zu unterstützen, damit sie durch die Krise kommen. Die zentrale Botschaft dabei lautet: Es geht uns um jedes Unternehmen, vom Solo-Selbständigen über den kleinen Betrieb und den großen Mittelständler bis zum Konzern. Freie Journalisten führen wir unter den sogenannten Solo-Selbständigen, also Kleinunternehmern, die keine weiteren Angestellten beschäftigen. Wir stehen an Ihrer Seite!

 

Der Bund hat kurzfristig eine Soforthilfe zur Unterstützung von Solo-Selbständigen, Kleinunternehmern und Betrieben bis 50 Mitarbeiter u.a. für laufende Betriebskosten wie Mieten, Kredite für Betriebsräume und Leasingraten aufgelegt:

 

- bis 9.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)

 

- bis 15.000 Euro Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)

 

Sofern der Vermieter die Miete reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

 

Der Zuschuss zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Antragsteller und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen ist auch komplementär zu den Länderprogrammen.

 

Voraussetzung: wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Schadenseintritt nach dem 11. März 2020.

 

Antragstellung: möglichst elektronisch; Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass bedingt durch Corona sind zu versichern. Eine Überkompensation ist zurückzuzahlen.

 

Für die von der Corona-Epidemie betroffenen Unternehmen und Selbständigen gelten bis zum 31. Dezember 2020 weitere Erleichterungen:

 

- Die Herabsetzung der Einkommensteuer-/Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen (einschl. Solidaritätszuschlag) soll bei Darlegung der Verhältnisse vom Finanzamt vorgenommen werden. Bei der Gewerbesteuer soll entsprechend vorgegangen werden.

 

- Die Stundung der Einkommen-, Körperschaft- und auch Umsatzsteuer soll ebenfalls unter Darlegung der Verhältnisse erfolgen. Dabei sind vom Finanzamt keine strengen Anforderungen zu stellen. Auf die Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden. Die Stundung der Gewerbesteuer ist in diesen Fällen bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen, es sei denn, das zuständige Finanzamt hat die Aufgabe nicht an die Gemeinde übertragen. Dann ist auch hier das Finanzamt zuständig.

 

- Vollstreckungsmaßnahmen wegen Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuerrückständen werden ausgesetzt, wenn das Unternehmen von den Corona-Maßnahmen betroffen ist. Säumniszuschläge sollen erlassen werden.

 

Diese Maßnahmen gelten vorerst bis zum 31. Dezember 2020. Darüber hinausgehende Anträge auf Stundung oder Herabsetzung müssen gesondert begründet werden.

 

Zudem gilt größere und schnellere Handlungsfähigkeit von Bürgschaftsbanken, indem der Bürgschaftshöchstbetrag auf 5 Mio. Euro verdoppelt wird und die Entscheidungen bis zu einem Betrag von 250.000 Euro eigenständig durch die Bürgschaftsbanken) innerhalb von 3 Tagen getroffen werden können.

 

Das Land Thüringen hat weitere Unterstützungen auf den Weg gebracht, insbesondere für Beschäftigte in der Kultur- und Kreativwirtschaft. Infos unter: https://thueringen-kreativ.de/thak/2020/03/17/corona-hilfsprogramme-und-massnahmen-fuer-kreativschaffende/

 

Ich hoffe, diese Informationen zeigen, dass wir die Verantwortung schnell und zielgerichtet wahrnehmen.

 

Unserem Wunsch, unbeschadet durch die Pandemie zu kommen, möchten wir unseren Dank für die Leistungen aller Journalisten und Medienschaffenden zur Seite stellen. Bitte bringen Sie uns Thüringer gut informiert durch die Krise!

 

Im Namen der Kollegin Antje Tillmann sowie für meine Kollegen Mark Hauptmann, Christian Hirte, Tankred Schipanski, Johannes Selle, Volkmar Vogel und Albert Weiler sowie für mich verbleibe ich

 

hochachtungsvoll

 

Manfred Grund

Mitglied des Deutschen Bundestages

Parlamentarischer Geschäftsführer und

Vorsitzender der Landesgruppe Thüringen

der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag

 

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