Mitglied werden

MDR

Beitragsorientierte Leistungszusage

29.10.2012

Aufgrund der Kündigung des Versorgungs-TV (VTV) durch den MDR zum 31.12.2005 haben derzeit 307 feste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MDR laut Manteltarifvertrag zwar eine Versorgungszusage aber keine konkrete Regelung für Ihre Altersversorgung. Gewerkschaften und Geschäftsleitung des MDR streben daher in den begonnenen Verhandlungen eine neue tarifliche Vereinbarung für eine beitragsorientierte betriebliche Altersversorgung (BAV) bei einer rückgedeckten Pensionskasse an. Einigkeit herrscht bei den Versorgungsleistungen der künftigen BAV: - Altersrente bzw. vorgezogene Altersrente - Invaliden- und Hinterbliebenenrente - Berufs-,Erwerbsunfähigkeits-, teilweise und volle Erwerbsminderungsrente Strittig ist vor allem das Niveau der künftigen BAV. Hier will der MDR massiv gegenüber dem VTV sparen und die Risiken auf die Beschäftigten abwälzen! In einem ersten Vorschlag des MDR ergibt sich ein realistisches Versorgungsniveau von ca. 60 Prozent im Vergleich zum VTV. Die Gewerkschaften fordern ein vergleichbares Niveau zum VTV. Die Höhe der Versorgungsleistungen wird künftig wesentlich von der Anzahl der Beitragsjahre, der Höhe der Beiträge und dem Zinsniveau abhängig sein. Die Gewerkschaften haben auch kritisiert, dass erst ab dem 30. Lebensjahr die Beitragszahlungen des MDR für die Beschäftigten beginnen sollen. Ebenso strittig ist die Höhe des monatlichen Beitrags, der zwischen ca. 4 Prozent für untere Tarifgruppen und ca. 8 Prozent des Grundgehaltes für höhere Tarifgruppen liegen soll. Die Gewerkschaften erwarten dagegen, dass auch regelmäßige Zuschläge sowie Funktions- und Leistungszusagen mit in die Beitragszahlung einbezogen werden. In einer ersten Lesung des TV-Entwurfs des MDR wurden weitere Probleme diskutiert, wie Wartezeit, Mobilitätsvereinbarung und Laufzeit des Tarifvertrages zur BAV.

Thüringen