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MDR-Freie

Angebotsgarantie soll kündbar sein

21.06.2012

Die MDR-Geschäftsleitung überraschte die Gewerkschaften vor der Verhandlungsrunde am Dienstag mit einer Kündigungsregelung für den unbefristeten Honorarrahmenvertrag. Diesen Vertrag sollen jene arbeitnehmerähnliche Freien erhalten, die Angaben zur Arbeitnehmerähnlichkeit (wie z. B. bei der Beantragung des Urlaubsentgelts) gemacht haben und in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren mindestens 110 Tage in nicht programmgestaltender Tätigkeit aufgrund von Honorarverträgen für den MDR beschäftigt waren. Die Kündigungsregelung war zuvor in keiner Verhandlungsrunde angesprochen worden. Die MDR-Geschäftsleitung begründet ihre Absicht mit der Gleichbehandlung mit Festangestellten. Für fest angestellte Mitarbeiter/-innen gelten allerdings Mitbestimmungs- und Kündigungsschutzregelungen, ist beispielsweise eine Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen vorzunehmen. Der Vorschlag der MDR-Geschäftsleitung sieht eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats vor. In Abhängigkeit vom Bestehen des Honorarrahmenvertrages sollen sich die Fristen verlängern. Für die Gewerkschaften ist das inakzeptabel und entspricht auch nicht dem Anliegen eines Bestandsschutztarifvertrages. Die Geschäftsleitung hingegen will den künftigen Tarifvertrag ohne eine Kündigungsregelung nicht akzeptieren. Eine Kündigungsmöglichkeit wäre aus Sicht der Gewerkschaften nur dann verhandelbar, wenn diese auf den „wichtigen Grund“ (gemäß § 626 BGB) begrenzt wird oder flankierend Regelungen aus dem Kündigungsschutzgesetz sinngemäß in den Tarifvertrag übernommen werden. Die von der MDR-Geschäftsleitung vorgeschlagenen Regelungen zur Vermeidung von Missbrauch und Willkür müssen komplett überarbeitet werden. Deren Mangel besteht vor allem in der fehlenden Austarierung der wechselseitigen Verpflichtungen. Was passiert, wenn der Freie zu wenig Einsatzangebote unterbreitet, steht im MDR-Vorschlag. Nimmt der MDR nicht in der für die Angebotsgarantie ausreichenden Anzahl Einsatzvorschläge des Freien an, sind derzeit keine Konsequenzen vorgesehen. Die Verhandlungen werden am 29. Juni 2012 fortgesetzt und sollen mit einem unterschriftsreifen Ergebnis beendet werden.

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